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10.09.2010
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Die "Gas-Hausschau" der Schornsteinfeger


Die neueste Verdienstmasche der Schornsteinfeger ist die "Gas-Hausschau". Man fragt sich ob sie dies überhaupt dürfen oder immer noch dem Nebenerwerbsverbot unterliegen. Immerhin besitzen sie bis 2013 noch ein Monopol und kassieren staatlich festgelegte und u.E. überhöhte Gebühren.

Was wir besonders fies  und unverschämt finden, ist die Tatsache, dass  Darmstädter Feger bei Ihren Zwangsbesuchen versuchen den Mietern und Hausbesitzern mehrjährige Verträge über eine Gas-Hausschau unterzujubeln. Die Schornsteinfeger- Kunden, oder , in diesen Falle besser gesagt Schornsteinfeger-Opfer werden mit ominösen Sicherheitsbedenken und amlichem Gehabe regelrecht überfahren und zu Vertragsabschlüssen gedrängt. Mit "Da underschreibe se grad amol" werden die Schornsteinfegergläubigen mit diesen Verträgen geradezu überfahren. 

Bitte bedenken Sie, mit der Gas-Hausschau macht der Schornsteinfeger lediglich das, was Sie auch selbst können und dürfen.

Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hingegen dürfen ausschließlich durch Vertragsinstallationsunternehmen die vom Gasversorgungunternehmen gelistet sind oder vom Gasversorgungsunternehmen selbst durchgeführt werden.  

 

Was wir Ihnen raten:

1. Machen Sie sich Ihre eigene "Gas-Hausschau".

Da es sich um eine reine optische Kontrolle der Gasleitung handelt dürfen Sie das. Dazu benötigen Sie weder Werkzeug noch Fachkenntnisse. Etwas normaler Menschenverstand genügt völlig und kostet Sie lediglich ein paar Minuten Zeit und einen Gang durch Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Eine unverschnupfte Nase hilft natürlich nur, wenn Ihr Gasversorger einen Geruchsstoff beimischt, denn Erdgas ist geruchlos!.

Sparen Sie sich das Geld und die Verpflichtungen laut "Wartungsvertrag für die "Gas-Hausschau" mit mindestens zweijähriger Laufzeit und drei-monatiger Kündigungsfrist. In einzelnen Fällen sparen Sie dabei bis zu 60 Euro pro Jahr.

Hier eine kleine Checkliste für Ihre private Gas-Hausschau:

  • Sind die Absperreinrichtungen am Gaszähler und am Hausanschluss frei zugänglich?
  • Sind die Gasleitungen gut befestigt und in optisch gutem Zustand, z.B. frei von Korrosion?
  • Sind an verkleideten Gasleitungen Lüftungsöffnungen vorhanden?
  • Sind die Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Türe zum Aufstellraum des Gasgerätes offen?
  • Wenn Sie ein Gasgerät mit Schlauchanschluss haben: Ist der Schlauch knickfrei, ohne Spannung und weit genung von Flammen und Hitze entfernt?
  • Sondert Ihr Gasgerät ungewöhnlichen Geruch ab, weist es Spuren von Russ auf oder macht es auffällige Geräusche?
  • Brennt die Flamme am Gasgerät durchgehend blau? (Bei Gasgeräten mit sichtbarer Flammen)
  • Haben Sie neue Fenster eingebaut oder die Fenster nächträglich abgedichtet? Haben Sie sich Abluftgeräte wie Dunstabzugshauben oder Wäschetrockner neu angeschafft. Setzen Sie sich in diesem Falle mit Ihrem SHK-Fachbetrieb oder Ihrem Gasversorger in Verbindung.
  • Das bei uns verwendete Erdgas ist von Natur aus geruchlos! Um jedoch einen möglichen Gasaustritt rechtzeitig bemerken zu können, wird dem Erdgas ein Geruchstoff beigemischt. Durch dieses Mittel bekommt das Erdgas seinen unverwechselbaren Geruch. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Gasaustritt am Geruch erkennen können,fragen Sie Ihren SHK-Fachmann.

2. Falls Sie ganz sicher gehen wollen:

Kaufen Sie sich einen Warner für Erdgas. Der ist nicht grösser und teurer als ein Rauchmelder und ist in jedem Baumarkt erhältlich. Wenn Sie alle paar Jahre die Batterie ersetzten ( wird die Batterie leer, gibt das Warngerät einen unüberhörbaren Pfeifton von sich) und Sie ihre Gasanlage regelmäßig beobachten, so haben Sie Sicherheit rund um die Uhr.

Bitte achten Sie:
Das Vertrauen auf den Schornsteinfeger mag gut sein, bewahrt Sie jedoch nicht vor Schaden. Sie selbst sind  für Ihre Sicherheit verantwortlich.  

3. Der Gas-Check

Der Gas-Check ist von der Gas-Hausschau zu unterscheiden. Der Gas-Check wird nicht vom Schornsteinfeger durchgeführt, sondern von Fachbetrieben des SHK-Handwerks oder von den Gasversorgern selbst. Der Gas-Check ist laut TGRI (Technische Regeln für Gasinstallation) wiederkehrend alle 12 Jahre durchzuführen. Der Gas-Check kann nicht Von Ihnen als Privatmann durchgeführt werden! 

 

Hier können Sie ein Vertragsexemplar zur "Gas-Hausschau" einsehen:

 

 

 

Hier können Sie ein Vertragsexemplar zur Gas-Hausschau einsehen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie diesen "Vertrag" so grad amol" unterschreiben wollen.
Denn:

  • Allein die Kündigung des Vertrags kostet Sie mehr Zeit, als die Selbstdurchführung der "Gas-Hausschau"
  • Sie sparen sich eine Menge Geld. Gehen Sie lieber dafür ein Bier trinken, dann haben Sie einen Gegenwert.
  • Auch wenn Sie einen billigeren "Freien Feger" beauftragen kommt nach wie vor der beauftragte "Gas-Hausschau-Feger" und Sie zahlen die eine "Anfahrtspauschale" extra. 
  • Sie sind beim "Gas-Hausschaubesuch" terminlich gebunden und Sie müssen sich erforderlichenfalls einen Tag Urlaub nehmen. Vielleicht heisst es dann wiederum "Morgen kommt der "Gashausschauer".
  • Und was machen Sie mit dem Protokoll der Gas-Hausschau? Haben Sie schon jemals die Fegerbescheinigung zur Immissionsmessung benötigt?
  • Sie binden sich an einen Innungs-Schornsteinfeger und können ggf. einen preiswerteren freien Schornsteinfeger ohne finanziellen Mehraufwand nicht mehr beauftragen. 

Fazit:
Selbermachen ist angesagt! Nicht der Schornsteinfeger bringt die Sicherheit, sondern nur die eigene Vor-und Umsicht!

Wenn Sie sicher gehen wollen...

Aus dem ELV-Katalog "Highlights 2010" vom Mai 2010.


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