www.schornsteinfegermonopol.de und www.schornsteinfeger-ade.de
06.09.2010
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Wie engagiere ich einen "freien Schornsteinfeger"?
Sie sind mit Ihrem Monopol-Schornsteinfeger unzufrieden? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderer Bürger in diesem Land!
Jetzt endlich haben Sie - auch Dank der jahrelangen Arbeit unsrer IG-ZS - die Möglichkeit, sich einen "freien" Schornsteinfeger anzuheuern, um die vorgeschriebenen Tätigkeiten durchführen zu lassen. Und dies billiger und mit besserem Datenschutz! Denn leider zwingt uns eine von der deutschen Bezirksschornsteinfeger-Lobby durchgedrückte Gesetzgebung noch immer, die Heizung "überprüfen" zu lassen, obwohl dies bei modernen Geräten überflüssig ist. Das beweist allein schon die Tatsache, dass DEUTSCHE Geräte weltweit OHNE diese Überwachung einwandfrei arbeiten!
Solange wir also dies noch ertragen müssen, gehen Sie am besten wie folgt vor:
METHODE 1:
Schritt 1:
Zunächst verlangen Sie von "Ihrem" Zwangsschornsteinfeger (geschaffen in dieser weltweit einmaligen Form im 3. Reich) den so genannten "Feuerstättenbescheid". Darin legt "Ihr" Schornsteinfeger fest, welche Arbeiten - nach seiner Ansicht - generell durchzuführen sind.
Schritt 2:
Überprüfen sie an Hand alter Rechnungen den Feuerstättenbescheid und reklamieren Sie sofort bei der Aufsichtsbehörde, wenn der Bescheid fehlerhaft ist; nach bisherigen Erfahrungen von IG-ZS-Mitgliedern sind die Bescheide in aller Regel mit sehr verschiedenen Fehlern behaftet.
Für den vom Technischen her überflüssigen Feuerstättenbescheid verlangt "Ihr" Zwangsschornsteinfeger eine Gebühr. Ob Sie diese widerspruchslos zahlen, müssen Sie selbst entscheiden. Schliesslich bezahlen Sie auch nichts für Ihren Einkommensteuerbescheid! Wir sehen in dieser Gebühr lediglich einen faulen Trick, um die Bürger vom Wechsel des Fegers abzuhalten.
Schritt 3:
Diesen Feuerstättenbescheid übergeben Sie einem ausländischen Feger oder einem deutschen freien Feger, der mit ausländischen Fegern kooperiert und die Arbeiten vermittelt.
Schritt 4:
Der aus dem EU-Ausland oder aus der Schweiz stammende Feger führt dann die Arbeiten bei Ihnen durch - nach Ihnen genehmer Terminabsprache und zu Preisen, die mindestens 10 % unter denen der Zwangsfeger liegen !
METHODE 2: - Dies ist der einfachere Weg:
Sie bevollmächtigen einen "freien Schornsteinfeger" damit, sich um den ganzen Bürokratie-Kram zu kümmern. Wenn Sie anschliessend dem beauftragten "freien Feger" den Auftrag erteilen, übernimmt dieser u.U. die Gebühr für den "Feuerstättenbescheid" ganz oder teilweise; dies hängt von Ihrer persönlichen Verhandlungsposition ab.
Für die METHODE 2 haben wir hier ein Formblatt entwickelt, mit dem Sie direkt die
Frei`e Schornsteinfeger GmbH
Holzstrasse 51
88512 Mengen
beauftragen können. Formblatt bitte ausdrucken, ausfüllen und abschicken!
Wichtiger Hinweis: Die IG-ZS ist nicht Ihr Vertragspartner!
Wir empfehlen die vorgenannte Firma lediglich deshalb, weil eine ganze Reihe von IG-ZS-Mitgliedern bereits sehr gute Erfahrungen damit gemacht hat.