www.schornsteinfegermonopol.de und www.schornsteinfeger-ade.de
07.09.2010
Sie befinden sich hier: Erfahrungen / Das Berliner Bezirksamt /
Die nichtspaßigen Späßchen eines Berliner Bezirksamtes mit einem seiner Bürger

Dies ist die Fortsetzung der Geschichte von der Zeitreise rückwärts oder wie man im Jahre 2009 den Zustand einer Heizung nebst Abgasweg des Jahres 2007 messen kann.
Wenn einem nachstehende Geschichte zu Ohren kommt, gewinnt man unwillkürlich den Eindruck, dass sich mit der Schlampfaktor-Behauptung des früheren Berliner Finanzsenators und jetzigen Vorstands bei der Bundesbank, Dr. Sarrazin, doch um ein Fünkchen Wahrheit handeln könnte.
Zur Vorgeschichte:
Herr Guse, einer unserer Mitstreiter für ein modernes und kundenfreundliches Schornsteinfegerwesen, wohnt im Amtsbereich des Bezirksamtes Berlin-Marzahn / Hellersdorf. Seit drei Jahren war jedoch keine Aktion des zuständigen Meisterfegers von Erfolg gekrönt.
Einmal wird von den Amts- und Fegerpersonen behauptet, Herr Guse hätte Messung und Zutritt verweigert, ein anders Mal, die Heizungsanlage hätte sich nicht in einem meßbaren Betriebszustand befunden und dann wurde seitens des Meisterfegers die Anlage nicht gemessen, da der Hausherr das meisterliche Geschehen filmen wollte.
Das stimmt natürlich. Aber warum wollte der Meisterfeger nicht, daß seine Arbeit gefilmt wird? Hatte er Bedenken, dass seine Meisterarbeit nicht genügend meisterlich und „high-sophisticated“ aussah oder sein Konterfei in Zeitung und Internet erscheint? Gegen letzteres hätte er ja gegen den Veröffentlicher rechtliche Schritte unternehmen können um dem Übeltäter zu fegerlicher Freude eine saftige Geldstrafe zu verpassen. Man stelle sich mal vor, es kommt ein Handwerker ins Haus und verbietet dem Hausherrn das Filmen und Fotografieren in der eigenen Wohnung. Da wäre zu fragen, welche Vorstellung von Kundenfreundlichkeit ein derartiger „Handwerker“ besitzt. Aber bei Fegers ist man nach wie vor kein Kunde, sondern lediglich – auch nach der bemerkenswerte bürgerfeindlichen Novellierung der Schornsteinfegergesetze – Kehrgebührenpflichtiger und Untertan der Schornsteinfeger-Schutzbehörden.
Die Einschüchterung durch das Bezirksamt
Herr M. vom Bezirksamt bezichtigt Frau und Herrn Guse wegen der Nichtmessung der Heizungsanlage Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen zu haben. Sie sollen Verbrechen, Vergehen, die auf Grund ihrer Begehungsweise, ihrer Dauer oder Schwere geeignet sind, den Rechtsfrieden besonders stören. Dies gelte insbesondere für Straftaten, die gewerbs-,gewohnheits-, serien- oder bandenmäßig oder in anderer Weise organisiert begangen werden. Des weiteren Ordnungswidrigkeiten, die sich auf eine Schädigung der Umwelt oder auf gemeinschaftswidrige Wirtschaftsformen, insbesondere illegale Beschäftigung beziehen und geeignet sind, die Sicherheit der Bevölkerung zu beeinträchtigen.
Frau und Herrn Guse baten Herrn M. vom Bezirksamt bis zum 06.11.2009 einen schriftlichen Nachweis für seine ungeheuerlichen Behauptungen zu erbringen und den sachlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der von ihm zitierten Gesetze nachzuweisen.
Ein Nachweis wurde nicht erbracht.
Die Veranstaltung am 06.11.2009 um 8.00 Uhr
Zur Veranstaltung wurde vom Bezirksamt Berlin Marzahn / Hellersdorf mit kostenpflichtiger Behördenverfügung eingeladen.
Der Auftrag des Bezirksamtes wurde jedoch nicht durchgeführt. Meisterfeger K. und seine Gesellen haben sich geweigert. Als Grund nannte K., „wenn gefilmt wird, wird die Messung abgebrochen“. Nach Abbruch der Messung wollte Meisterfeger K. dem filmenden Hausherren nochmals „eine Chance geben“ die Messung doch noch durchzuführen. Auf Grund dieser Überheblichkeit, fragten sich einige Beteiligte an der Veranstaltung, ob Meisterfeger K. nicht möglicherweise bei derartigem staatlichen Wohlwollen größenwahnsinnig geworden sei.
Warum wollte man filmen? Man wollte den Vorgang dokumentieren um bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen, Bussgeldverfahren und Schadensersatzforderungen grössere Möglichkeiten zu besitzen, um der Verdrehung von Wahrheit und Lüge entgegnen zu können. Wir glauben, dass dies ein durchaus legitimes Anliegen darstellt. In Anlehnung an ein geflügeltes Wort möchte man sagen: „Ein Handwerksmeister, der seine Arbeit kompetent und kundenfreundlich ausführt, hat nichts zu verbergen.“
Wie geht es weiter?
Polizeieinsatz? Handschellen? Abtransport in den Knast? Daumenschrauben? Wer weiss ...
Wir jedenfalls werden wir Sie an dieser Stelle üner das weitere Geschehen unterrichten.
Lesen Sie auch:
Die teure Einladungsverfügung ohne freundliche Grüße aber voller Hochachtung